Bei der Kosmetikschule Franczak in Stuttgart absolvierte ich meine Abschlussprüfung
zur Fachfußpflegerin mit der Note 1,0.
Da man als normale Fachfußpflegerin keine Risikopatienten behandeln darf - dafür ist
eine noch fundiertere Ausbildung nötig - entschloss ich mich die Schule für Podologie
in Mannheim zu besuchen.
Am 28.08.2014 legte ich an der
Medizinischen Akademie der Gesellschaft für interdisziplinäre Studien mbH
die staatliche Prüfung zur Podologin ab.
Seit dem 01.09.2014 führe ich somit die Berufsbezeichnung
staatl. geprüfte Podologin
Der Podologe durchläuft eine 2-jährige Vollzeitausbildung bzw. eine 3-jährige Teilzeitausbildung. Er wird dabei auf die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß vorbereitet und gehört zu den medizinischen Heilberufen.
Die Ausbildung umfasst dabei Theorie (Anatomie, Orthopädie, Dermatologie, etc.) sowie Praxis. Die Praxis beinhaltet dabei unter anderem Anteile bei dermatologischen und orthopädischen Fachärzten, im Krankenhaus (innere Abteilunge, und Diabetologie) und außerdem Praktika bei bereits erfahrenen, staatlich geprüften Podologen.
Die Bezeichnung Podologe ist gesetzlich geschützt (Podologie-Gesetz). Den Titel darf nur führen, wer eine Ausbildung mit staatlichem Abschluss absolviert hat.